Rote Ampel überfahren

Das überfahren einer roten Ampel kann sehr gefährlich enden. Aus diesem Grund werden auch empfindliche Strafen verteilt. Wir sagen Ihnen womit Sie rechnen müssen.
Wenn Sie eine rote Ampel überfahren unterscheidet die Rechtssprechung diese Ordnungswidrigkeiten in 2 Kategorien:
Einfacher Rotlichtverstoß
Ein einfacher Rotlichtverstoß besteht, wenn das Rotlicht weniger als eine Sekunde eingeschaltet war. In diesem Fall erhalten Sie direkt einen Punkt in Flensburg.
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ampel weniger als 1 Sekunde rot | 90 Euro | 1 | – |
– mit Gefährdung anderer | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
– mit Sachbeschädigung (Unfall) | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß muss da Rotlicht bereits mehr als eine Sekunde geleuchtet hat. Der qualifizierte Rotlichtverstoß bescherrt Ihnen zwei Punkte in Flensburg.
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ampel mehr als 1 Sekunde rot | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
– mit Gefährdung anderer | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
– mit Sachbeschädigung (Unfall) | 360 Euro | 2 | 1 Monat |
Sonderfall – Grüner Abbiegepfeil
Was Sie aus Ihrer Fahrschulzeit vielleicht nicht mehr wissen: Ein grüner Abbiegepfeil erlaubt Ihnen zwar, die rote Ampel beim abbiegen zu ignorieren, allerdings müssen Sie anhalten bevor Sie abbiegen!
Wenn Sie an einem grünen Pfeil nicht anhalten, zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und erhalten 1 Punkt in Flensburg. Sollten dabei Dritte gefährdet werden, steigt das Bußgeld auf 100 Euro und bei Sachbeschädigungen (Unfällen) auf 120 Euro. Ein Punkt in Flensburg wird in diesen Fällen ebenfalls fällig.