Bußgelder und Strafen im Ausland

7. Juli 2024 von Blitzerwatch.de

Für viele Deutsche steht aktuell der alljährliche Sommerurlaub an. Zur Erkundung des Landes fahren einige direkt mit ihrem eigenen Auto in den Urlaub, während sich andere vor Ort ein Auto mieten.

Wir werfen einen Blick auf die Bußgelder und Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in den fünf beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen: Spanien, Italien, Frankreich, Österreich und die Niederlande.

Außerdem beantworten wir die Frage, ob man nach seiner Rückkehr nach Deutschland für Verkehrsordnungswidrigkeiten belangt werden kann, die im Ausland begangenen worden sind.

Länderübersicht

Im nachfolgenden finden Sie die Strafen für die TOP-5 Urlaubsziele der Deutschen.

1. Spanien

Spanien ist ein beliebtes Reiseziel der Deutschen, aber die Verkehrsregeln unterscheiden sich teilweise stark von denen in Deutschland.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder beginnen bei 100 Euro und können bis zu 600 Euro betragen.
  • Alkohol am Steuer: Bußgelder von 500 bis 1.000 Euro (abhängig vom Promillewert).
  • Rotlichtverstoß: Bußgeld von 200 Euro.
  • Handy am Steuer: Bußgeld von 200 Euro und Verlust von 3 Punkten auf der spanischen Fahrerlaubnis.

2. Italien

In Italien sind die Verkehrsregeln strikt – Verstöße können teuer werden!

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder von 40 bis 3.200 Euro, je nach Überschreitung.
  • Alkohol am Steuer: Bußgelder ab 500 Euro, hohe Promillewerte können zu Freiheitsstrafen und Fahrzeugbeschlagnahmung führen.
  • Rotlichtverstoß: Bußgeld von 170 Euro.
  • Handy am Steuer: Bußgeld von 160 Euro.

3. Frankreich

Auch Frankreich hat hohe Bußgelder für Verkehrsverstöße, die Urlauber vorab kennen sollten.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder von 68 bis 1.500 Euro.
  • Alkohol am Steuer: Bußgelder ab 135 Euro, bei hohen Promillewerten drohen Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.
  • Rotlichtverstoß: Bußgeld von 135 Euro.
  • Handy am Steuer: Bußgeld von 135 Euro und 3 Punkte auf der Fahrerlaubnis.

4. Österreich

Österreich ist für seine strengen Verkehrsregeln bekannt und die Bußgelder sind entsprechend hoch.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder von 30 bis 2.180 Euro.
  • Alkohol am Steuer: Bußgelder von 300 bis 5.900 Euro, bei hohen Promillewerten drohen Freiheitsstrafen.
  • Rotlichtverstoß: Bußgeld von 70 Euro.
  • Handy am Steuer: Bußgeld von 50 Euro.

5. Niederlande

Die Niederlande haben ebenfalls hohe Strafen für Verkehrsverstöße, besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder von 20 bis 600 Euro.
  • Alkohol am Steuer: Bußgelder ab 325 Euro, bei hohen Promillewerten drohen Freiheitsstrafen.
  • Rotlichtverstoß: Bußgeld von 240 Euro.
  • Handy am Steuer: Bußgeld von 250 Euro.

Rechtliche Lage für im Ausland begangene Verkehrsverstöße

Man könnte meinen, dass ausländische Behörden sich den Aufwand sparen, ein Verkehrsdelikt bis nach Deutschland zu verfolgen und durchzusetzen. Doch in vielen Fällen können Verkehrsverstöße, die Sie im Ausland begangen haben auch in Deutschland Konsequenzen haben.

Folgendes müssen Sie dazu wissen:

1. Europäisches Vollstreckungsabkommen

Im Rahmen des Europäischen Vollstreckungsabkommens (Richtlinie 2015/413/EU) arbeiten die EU-Mitgliedsstaaten eng zusammen, um Verkehrsverstöße grenzüberschreitend zu verfolgen.

Diese Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, Informationen über Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer auszutauschen.

2. Bußgeldbescheide

Wenn Sie im europäischen Ausland eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, können Sie einen Bußgeldbescheid direkt nach Deutschland zugestellt bekommen. Dieser Bescheid wird in der Regel in der Landessprache des Fahrers und in der Amtssprache des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde, zugestellt.

3. Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht besteht auch in Deutschland. Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren oder nicht zahlen, können weitere rechtliche Schritte folgen, einschließlich der Vollstreckung des Bußgeldes in Deutschland.

4. Punkte in Flensburg

Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen wurden, führen in der Regel nicht zu Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Es gibt jedoch Ausnahmen bei schwerwiegenden Verstößen, die auch in Deutschland zu einem Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis führen können.

5. Fahrverbot und Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot, das im Ausland verhängt wurde, gilt in der Regel nur in dem Land, in dem der Verstoß begangen wurde. In Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Deutschland haben (z.B. bei schwerwiegenden Verstößen).

6. Schweiz und andere Nicht-EU-Länder

Auch mit Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz bestehen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Bußgeldern. Wenn Sie in der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Ländern eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, können Sie ebenfalls in Deutschland belangt werden.