Für viele Deutsche steht aktuell der alljährliche Sommerurlaub an. Zur Erkundung des Landes fahren einige direkt mit ihrem eigenen Auto in den Urlaub, während sich andere vor Ort ein Auto mieten.
Wir werfen einen Blick auf die Bußgelder und Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in den fünf beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen: Spanien, Italien, Frankreich, Österreich und die Niederlande.
Außerdem beantworten wir die Frage, ob man nach seiner Rückkehr nach Deutschland für Verkehrsordnungswidrigkeiten belangt werden kann, die im Ausland begangenen worden sind.
Im nachfolgenden finden Sie die Strafen für die TOP-5 Urlaubsziele der Deutschen.
Spanien ist ein beliebtes Reiseziel der Deutschen, aber die Verkehrsregeln unterscheiden sich teilweise stark von denen in Deutschland.
In Italien sind die Verkehrsregeln strikt – Verstöße können teuer werden!
Auch Frankreich hat hohe Bußgelder für Verkehrsverstöße, die Urlauber vorab kennen sollten.
Österreich ist für seine strengen Verkehrsregeln bekannt und die Bußgelder sind entsprechend hoch.
Die Niederlande haben ebenfalls hohe Strafen für Verkehrsverstöße, besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer.
Man könnte meinen, dass ausländische Behörden sich den Aufwand sparen, ein Verkehrsdelikt bis nach Deutschland zu verfolgen und durchzusetzen. Doch in vielen Fällen können Verkehrsverstöße, die Sie im Ausland begangen haben auch in Deutschland Konsequenzen haben.
Folgendes müssen Sie dazu wissen:
Im Rahmen des Europäischen Vollstreckungsabkommens (Richtlinie 2015/413/EU) arbeiten die EU-Mitgliedsstaaten eng zusammen, um Verkehrsverstöße grenzüberschreitend zu verfolgen.
Diese Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, Informationen über Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer auszutauschen.
Wenn Sie im europäischen Ausland eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, können Sie einen Bußgeldbescheid direkt nach Deutschland zugestellt bekommen. Dieser Bescheid wird in der Regel in der Landessprache des Fahrers und in der Amtssprache des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde, zugestellt.
Die Zahlungspflicht besteht auch in Deutschland. Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren oder nicht zahlen, können weitere rechtliche Schritte folgen, einschließlich der Vollstreckung des Bußgeldes in Deutschland.
Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen wurden, führen in der Regel nicht zu Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Es gibt jedoch Ausnahmen bei schwerwiegenden Verstößen, die auch in Deutschland zu einem Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis führen können.
Ein Fahrverbot, das im Ausland verhängt wurde, gilt in der Regel nur in dem Land, in dem der Verstoß begangen wurde. In Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Deutschland haben (z.B. bei schwerwiegenden Verstößen).
Auch mit Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz bestehen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Bußgeldern. Wenn Sie in der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Ländern eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, können Sie ebenfalls in Deutschland belangt werden.
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