Abstandsverstoß

Sie haben im Straßenverkehr den nötigen Abstand nicht eingehalten? Wir informieren Sie über die aktuellen Bußgelder und Strafen im Jahr 2025.

Bei den Strafen für Abstandsverstößen wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:

Zu geringer Abstand – Außerorts

Zu geringer Abstand – Innerorts

Bei innerörtlichen Fahrten muss der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Sekunde betragen. In einer 50er-Zone müssten Sie also ca. 15 Meter Abstand zum Vordermann einhalten – in einer Tempo 30-Zone ca. 8 Meter.

Zu geringer Abstand – LKW über 3,5 Tonnen

Aufgrund des hohen Gewichts müssen Fahrer von LKWs über 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bereits 50 Meter Abstand halten, da diese einen wesentlich höheren Bremsweg haben als normale PKW.

Abstandsblitzer

Wer es mit den Sicherheitsabständen nicht so genau nimmt und denkt, dass diese nur aus Polizeiautos heraus gemessen werden, der irrt. Es gibt bereits seit langer Zeit Abstandsblitzer wie z.B. den VKS 3.0 oder VKS 4.5. Diese mobilen Blitzer werden häufig auf Autobahnbrücken installiert und messen die Abstände zwischen den vorbeifahrenden Autos vollautomatisch.