Auf einen Blick
Wenn Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer oder Abstandsverstoß begangen haben, ermittelt die zuständige Bußgeldstelle zunächst den Halter des Fahrzeugs anhand des PKW-Kennzeichens.
Um zu prüfen ob die vorliegenden Personalien des Fahrzeughalters korrekt sind, erhält dieser einen Anhörungsbogen. Die Strafe für die Verkehrsordnungswidrigkeit richtet sich allerdings immer gegen den Fahrer (Fahrerhaftung). Aus diesem Grund können Sie den Anhörungsbogen auch direkt dazu nutzen, den eigentlichen Fahrer zu nennen – falls z.B. jemand anderes mit Ihrem Fahrzeug unterwegs war.
Neben der Feststellung der Personalien, dient der Anhörungsbogen auch dazu, dass der Fahrer eine Stellungnahme zum Vorfall abgeben kann. Wenn Sie also z.B. der Meinung sind, dass der Blitzer Sie ungerechtfertigt geblitzt hat oder das Straßenschild mit dem Tempolimit nicht sichtbar war, könnten Sie dies hier vortragen.
Wenn Ihre persönlichen Daten im Anhörungsbogen korrekt und vollständig sind, sind Sie nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzusenden. Die Vollständigkeit umfasst folgende Daten:
Sollten diese Angaben korrekt und vollständig sein, müssen Sie also nichts weiter tun. Wenn allerdings Daten unvollständig sind, so sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Allerdings gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Rücksendung – auch wenn die Behörde dies vorgibt. Trotzdem sollten Sie sich kooperativ zeigen und die genannte Frist einhalten.
Wichtig: Wenn Sie den Tatvorwurf bestreiten, kann es von Vorteil sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Die meisten Anwälte geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und beraten Sie im weiteren Vorgehen.
So kann das unüberlegte Ausfüllen und Zurücksenden eines Anhörungsbogens dazu führen, dass Sie die Tat rechtlich eingestehen. Wenn Sie also mit Eintreffen des Bußgeldbescheids (folgt einige Tage bis Wochen später) Einspruch einlegen wollen, so sollten Sie bereits beim Erhalt eines Anhörungsbogens einen Anwalt kontaktieren.
Mit dem Erhalt eines Anhörungsbogens können Sie relativ sicher sein, dass kurze Zeit später der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingehen wird. Zumindest dann, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht zurückschicken oder wenn Sie ihn ausgefüllt zurücksenden und eingestehen, dass Sie der Fahrer waren.