Auf einen Blick
Ein Bußgeldbescheid ist ein behördliches Schriftstück, das die Strafen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit festlegt – also Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Er wird von der Behörde oder Bußgeldstelle ausgestellt, die für den Ort des Tatvorwurfs zuständig ist.
Der Bußgeldbescheid muss Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach dem Tatzeitpunkt zugegangen sein. Wenn die Behörde diese Frist versäumt, gilt ihr Fall als verjährt.
Wichtig zu wissen: In vielen Fällen wird vor dem Bußgeldbescheid noch ein Anhörungsbogen verschickt. Durch dessen Erhalt bekommt die Behörde erneut 3 Monate Zeit für den Versand des Bußgeldbescheids.
Ihrerseits müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bußgeldbescheids das auferlegte Bußgeld zahlen oder Einspruch einlegen. Wenn Sie diese Frist für einen Einspruch verpassen haben Sie keine Möglichkeit mehr gegen die Strafen vorzugehen.