Bußgeldbescheid

Auf einen Blick

  • Der Bußgeldbescheid informiert über Strafen im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit
  • Der Bußgeldbescheid muss spätestens 3 Monate nach dem Tatzeitpunkt zugestellt werden
  • Ein zuvor eingegangener Anhörungsbogen startet die dreimonatige Frist von neuem
  • Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde eingehen
  • Ein auferlegtes Bußgeld muss innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein behördliches Schriftstück, das die Strafen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit festlegt – also Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Er wird von der Behörde oder Bußgeldstelle ausgestellt, die für den Ort des Tatvorwurfs zuständig ist.

Welche Fristen laufen beim Bußgeldbescheid?

Der Bußgeldbescheid muss Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach dem Tatzeitpunkt zugegangen sein. Wenn die Behörde diese Frist versäumt, gilt ihr Fall als verjährt.

Wichtig zu wissen: In vielen Fällen wird vor dem Bußgeldbescheid noch ein Anhörungsbogen verschickt. Durch dessen Erhalt bekommt die Behörde erneut 3 Monate Zeit für den Versand des Bußgeldbescheids.

Ihrerseits müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bußgeldbescheids das auferlegte Bußgeld zahlen oder Einspruch einlegen. Wenn Sie diese Frist für einen Einspruch verpassen haben Sie keine Möglichkeit mehr gegen die Strafen vorzugehen.

Der Bußgeldbescheid enthält typischerweise:

  • Die genaue Bezeichnung des Verstoßes (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung)
  • Den Ort und die Zeit des Verstoßes
  • Den Betrag des Bußgeldes
  • Eventuell anfallende Nebenkosten wie Gebühren und Auslagen
  • Informationen über Rechtsmittel und Einspruchsfristen