Ab dem 19. Januar 2024 tritt eine wichtige Änderung für alle Autofahrer in Kraft, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Betroffene Personen müssen ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umtauschen.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte und Fristen, die Sie beachten müssen.
Die EU hat eine Richtlinie erlassen, die vorsieht, dass alle alten Führerscheine in fälschungssichere, einheitliche EU-Führerscheine umgetauscht werden müssen. Dies dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verhinderung von Dokumentenmissbrauch.
Alle Führerscheininhaber, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und noch einen alten, rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, müssen diesen umtauschen.
Der Umtausch muss bis spätestens 19. Januar 2024 erfolgen. Verpassen Sie diese Frist, drohen Bußgelder und möglicherweise Probleme bei Verkehrskontrollen.
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Viele Gemeinden bieten mittlerweile auch die Möglichkeit an, den Antrag online zu stellen, insbesondere um die Frist einzuhalten.
Für den Umtausch des Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
Der Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1965-1970 ist eine notwendige Maßnahme zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Verkehrssicherheit in der EU. Stellen Sie sicher, dass Sie die Frist einhalten und bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor, um Probleme zu vermeiden.
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