Führerscheinumtausch für Jahrgänge 1965-1970: Was Sie wissen müssen

1. Januar 2024 von Blitzerwatch.de

Ab dem 19. Januar 2024 tritt eine wichtige Änderung für alle Autofahrer in Kraft, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Betroffene Personen müssen ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umtauschen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte und Fristen, die Sie beachten müssen.

Warum der Umtausch?

Die EU hat eine Richtlinie erlassen, die vorsieht, dass alle alten Führerscheine in fälschungssichere, einheitliche EU-Führerscheine umgetauscht werden müssen. Dies dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verhinderung von Dokumentenmissbrauch.

Wer ist betroffen?

Alle Führerscheininhaber, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und noch einen alten, rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, müssen diesen umtauschen.

Frist

Der Umtausch muss bis spätestens 19. Januar 2024 erfolgen. Verpassen Sie diese Frist, drohen Bußgelder und möglicherweise Probleme bei Verkehrskontrollen.

Wo kann man den Umtausch vornehmen?

Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Viele Gemeinden bieten mittlerweile auch die Möglichkeit an, den Antrag online zu stellen, insbesondere um die Frist einzuhalten.

Benötigte Unterlagen

Für den Umtausch des Führerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren alten Führerschein
  • Ein aktuelles Passfoto
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Die Umtauschgebühr (ca. 25 Euro)

Schritte zum Umtausch

  1. Termin vereinbaren: Kontaktieren Sie Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde und vereinbaren Sie einen Termin. Prüfen Sie, ob ein Online-Antrag möglich ist.
  2. Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente und die Gebühr bereit haben.
  3. Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag bei der Behörde ein. Bei einem Online-Antrag folgen Sie den Anweisungen auf der Website.
  4. Neuen Führerschein abholen: Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren neuen EU-Führerschein. Dies kann einige Wochen dauern.

Wichtige Hinweise

  • Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss danach erneut umgetauscht werden.
  • Falls Ihr alter Führerschein bereits abgelaufen ist, kann der Umtauschprozess etwas länger dauern, da möglicherweise zusätzliche Prüfungen erforderlich sind.

Fazit

Der Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1965-1970 ist eine notwendige Maßnahme zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Verkehrssicherheit in der EU. Stellen Sie sicher, dass Sie die Frist einhalten und bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor, um Probleme zu vermeiden.